1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Bauverlag BV GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 66, 33330 Gütersloh, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).
Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Bauverlag BV GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 66, 33330 Gütersloh, DE
Die vivenu GmbH, Völklinger Straße 33, 40221 Düsseldorf, Deutschland, gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.
2. Vertragsschluss
Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.
Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.
Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.
Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.
vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.
3. Ticket Form
Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).
Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.
Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.
Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).
4. Rechte und Pflichten
Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.
Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.
Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.
Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.
Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.
5. Weitergabe von Tickets
Tickets dürfen weitergegeben werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.
Sofern Tickets über die auf dieser Website zur Verfügung gestellte Wiederverkaufsfunktion weiterveräußert werden, gelten die folgenden Bedingungen:
Die Wiederverkaufsfunktion steht nur für Tickets zur Verfügung, die vom Veranstalter über die vivenu-Services ordnungsgemäß erworben wurden (sog. Sekundärmarkt). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Wiederverkaufsfunktion für einzelne Veranstaltungen, Ticketarten und -kategorien oder zu bestimmten Zeitpunkten einzuschränken oder auszuschließen, insbesondere aufgrund vertraglicher Vorgaben von Partnern (z.B. Künstlern, Spielstätten) oder behördlicher Auflagen. Es besteht kein Anspruch auf Stornierung oder Weiterverkauf von Tickets.
Mit Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt erklärt der verkaufende Endkunde („Erstkäufer“) verbindlich, das Ticket an den Veranstalter zu dem ursprünglichen Ticketpreis (Nennwert) oder zu dem gemäß Ziff. 5.2.3 festgelegten Preis („Zweitmarktpreis“) zurückzugeben bzw. zu verkaufen, sobald ein anderer Endkunde („Zweitkäufer“) das Ticket erwirbt. Im Falle eines erfolgreichen Weiterverkaufs überträgt der Veranstalter das Ticket auf den Zweitkäufer. Das ursprünglich an den Erstkäufer ausgestellte Ticket wird storniert bzw. invalidiert, während ein neues Ticket für den Zweitkäufer erstellt wird.
Der Veranstalter kann für den Weiterverkauf von Tickets feste Preise oder eine Preisspanne vorgeben. Es können zusätzliche Gebühren für den Wiederverkauf anfallen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verkaufsreihenfolge von direkt vom Veranstalter angebotenen Tickets und über die Wiederverkaufsfunktion angebotene Tickets („Sekundärmarkttickets“) zu steuern. Insbesondere können zuerst noch verfügbare Tickets verkauft werden, bevor Sekundärmarkttickets zum Verkauf angeboten werden. Sofern mehrere Sekundärmarkttickets für denselben Bereich oder dieselbe Kategorie (z.B. in Stehblöcken) verfügbar sind, erfolgt die Auswahl der zum Verkauf stehenden Sekundärmarkttickets nach einem vom Veranstalter festgelegten, nicht-diskriminierenden Faktor, der u.a. den Zeitpunkt des Einstellens in den Sekundärmarkt berücksichtigt.
Der Kunde wird über den Status des zum Wiederverkauf angebotenen Tickets per E-Mail informiert. Insbesondere erhält der Erstkäufer nach erfolgreichem Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt eine Bestätigung per E-Mail. Der Erstkäufer kann das Ticket jederzeit und solange aus dem Sekundärmarkt entfernen, bis sich das Ticket im Warenkorb eines Zweitkäufers befindet. Sollte ein zum Weiterverkauf angebotenes Ticket nicht verkauft werden (z.B. wegen Ablaufs der Veranstaltung, Stornierung), erhält der Erstkäufer eine entsprechende Mitteilung.
Nach erfolgreichem Weiterverkauf zahlt der Veranstalter dem Erstkäufer den Zweitmarktpreis zuzüglich etwaiger Gebühren. Die Auszahlung erfolgt gemäß vereinbarter Zahlungsmethode.
Ein über die Wiederverkaufsfunktion erworbenes Ticket kann vom Zweitkäufer gemäß der Regelungen dieser Ziff. 5 über die Wiederverkaufsfunktion erneut zum Weiterverkauf angeboten werden. Es gelten insofern die Voraussetzungen und Bedingungen wie für den Erstkäufer.
6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets
Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung
Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung
Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.
Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.
Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.
8. Schlussbestimmungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.
Es findet das Recht am Sitz des Veranstalters unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Sofern der Endkunde Verbraucher im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ist, bleiben die gesetzlich zwingenden Vorschriften (insbesondere des Verbraucherschutzes) unberührt.
Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu der Sitz von vivenu.
Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:
Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters
Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung für Veranstaltungen
Widerrufsbelehrung für Veranstaltungen (Stand: 04/2025) der Bauverlag BV GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 62, 33330 Gütersloh.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern sowie den Partnern der Kongresse, Seminare, Workshops, Tagungen, Konferenzen und Fachmessen ("Veranstaltung") und der Bauverlag BV („Veranstalter“). „Partner“ sind Unternehmen, welche die Veranstaltungen im Gegenzug für ihre Erwähnung finanziell, materiell oder personell unterstützen.
1. Veranstaltung
Veranstaltungsort, -zeit sowie die Zielgruppe sind jeweils im aktuellen Veranstaltungsprogramm ausgewiesen. Der Veranstalter behält sich kurzfristige Programmänderungen und/oder Wechsel der Referenten vor.
2. Veranstaltungsorganisation
Bauverlag BV GmbH
Friedrich-Ebert-Str. 62, 33330 Gütersloh
Tel.: +49 (0) 5241 / 2151-6644
Fax: +49 (0) 5241 / 2151-2999
E-Mail: Info@bauverlag.de
3. Anmeldung/Abrechnung/Zahlungsbedingungen
3.1. Ihre Anmeldung kann per Brief, Internet oder E-Mail erfolgen. Die Teilnahme gilt vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Nach Eingang der Anmeldung werden eine Anmeldebestätigung und - bei kostenpflichtigen Veranstaltungen - eine Rechnung versandt. Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. Ein genereller Anspruch zur Teilnahme besteht nicht; der Veranstalter behält sich die Zulassung zur Teilnahme im Einzelfall vor.
3.2. Da Teilnahmen insbesondere an Veranstaltungselementen wie Betriebsbesichtigungen u.ä. zahlenmäßig limitiert sind, werden die Anmeldungen entsprechend des Eingangsdatums berücksichtigt. Bei Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
3.3. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Netto-Angaben, sofern sich die Preisangaben an Unternehmer im Sinne des BGB richten. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung beim Teilnehmer fällig. Die Rechnung muss vor Veranstaltungsbeginn beglichen sein.
3.4. Abrechnung für Veranstaltungspartner: Rechnungsstellung von 50% der Auftragssumme mit Erstellung der Auftragsbestätigung. Rechnungsstellung der restlichen 50% der Auftragssumme 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn; zahlbar netto jeweils innerhalb von 14 Tagen.
4. Stornierungen
4.1. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist eine Stornierung der Teilnahme seitens des Teilnehmers nur bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich kostenfrei möglich. Danach wird jeweils die Hälfte des Teilnahmebetrages als Stornierungsgebühr erhoben. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird der gesamte Betrag fällig. Gerne akzeptiert der Veranstalter ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Der Teilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter durch die Stornierung der Veranstaltung kein Schaden entstanden oder wesentlich niedriger ist als die einbehaltene Stornierungsgebühr.
4.2. Für Stornierung seitens der Veranstaltungspartner gelten folgende Bedingungen, sofern es sich bei diesen um Unternehmer i.S. des BGB handelt: Es fallen 50 % des finanziellen Partnerbeitrages bei Stornierungen des Auftrages an. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
4.3. Bei Absage einer Veranstaltung seitens des Veranstalters, z.B. wegen einer zu geringen Teilnehmernachfrage, entfällt der Anspruch des Veranstalters auf die Teilnahmegebühr. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, es sei denn Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
5. Anreise-Übernachtung-Unterkunft
Anreisen und Übernachtungen sind nicht im Preis enthalten und selbst zu organisieren/zu buchen. Bei rechtzeitiger Zimmerbuchung der im Veranstaltungsprogramm angegebenen Übernachtungsmöglichkeiten (Hotels) kann auf Vorzugspreise Bezug genommen werden.
6. Haftungsbeschränkungen
6.1. Der Veranstalter haftet gegenüber dem Teilnehmer nur für Schäden durch eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung. Dies gilt auch, soweit Veranstaltungen in Räumlichkeiten oder auf Grundstücken Dritter stattfinden. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) sowie im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz der nach Art der Leistung vorhersehbaren, (vertrags-)typischen Schäden begrenzt. Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nicht für mittelbare Schäden, wie z. B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen. Eine weitere Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen.
6.2. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Vertraulichkeit der Daten für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Die Übermittlung von Daten geschieht auf eigene Gefahr.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
Die veranstaltungsbezogenen Vorträge und Dokumentationen sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt und dürfen in keiner Form - auch nicht auszugsweise - ohne Einwilligung des Veranstalters und der jeweiligen Referentinnen/Referenten vervielfältigt, verbreitet, öffentlich wiedergegeben, an Dritte weitergegeben und/oder gewerblich genutzt werden. Für alle im Zeitraum der Veranstaltung beabsichtigten Film- und Tonmitschnitte muss vorab die Genehmigung des Veranstalters eingeholt werden. Fotoaufnahmen sind in angemessenem Umfang für private Zwecke gestattet. Für etwaige inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Verwertbarkeit der Vorträge und Dokumentationen übernimmt der Veranstalter keinerlei Verantwortung oder Haftung.
8. Ausstellungen / Veranstaltungen von Partnern
Für etwaige die Veranstaltung begleitende Fachausstellungen oder Veranstaltungen der Partner gelten ggf. gesonderte Regelungen, die veranstaltungsspezifisch mitgeteilt werden.
9. Datenschutzerklärung
9.1. Verarbeitung und Speicherung von Teilnehmerdaten
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden zur Durchführung der Veranstaltung erhoben, verarbeitet und gespeichert. Dazu gehören insbesondere Name, Adresse und E-Mail-Adresse der Teilnehmer. Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung des Teilnahmevertrags.
9.2. Weitergabe der Teilnehmerdaten
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) werden an die Veranstaltungspartner bzw. Messestandbetreiber weitergegeben, um diesen die Kontaktaufnahme mit den Teilnehmern nach der Veranstaltung zu ermöglichen. Diese Verarbeitung erfolgt entweder auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Teilnehmer können dieser Weitergabe jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch kann per E-Mail an info@bauverlag.de oder schriftlich an die im Impressum genannte Adresse erfolgen.
9.3. Nutzung der Daten zu Werbezwecken
Der Veranstalter nutzt die E-Mail-Adresse der Teilnehmer, um sie über künftige Veranstaltungen und relevante Angebote zu informieren. Diese Verarbeitung erfolgt auf Grundlage eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Teilnehmer haben das Recht, dieser Nutzung jederzeit zu widersprechen. Der Widerspruch kann per E-Mail oder postalisch erfolgen. Nach Eingang des Widerspruchs wird die Nutzung der Daten zu Werbezwecken unverzüglich eingestellt.
9.4. Rechte der Teilnehmer
Die Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO. Beschwerden können an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde gerichtet werden.
9.5. Dauer der Speicherung
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden so lange gespeichert, wie es für die Durchführung der Veranstaltung oder Werbezwecke erforderlich ist oder eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Daten zur Durchführung der Veranstaltung werden spätestens 12 Monate nach der Veranstaltung gelöscht, sofern keine weiteren Ansprüche bestehen. Daten für Marketing- und Werbezwecke werden bis zum Widerruf der Einwilligung gespeichert, ansonsten spätestens 24 Monate nach dem letzten Kontakt gelöscht. Buchhaltungsbelege (z. B. Rechnungen) werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von 8 Jahren gemäß § 147 AO und § 257 HGB gespeichert. Nach Ablauf der jeweiligen Frist werden die Daten gelöscht, sofern keine weitere rechtliche Grundlage für die Speicherung vorliegt.
9.6. Widerspruch gegen die Verarbeitung und Löschung von Daten
Teilnehmer können jederzeit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen und deren Löschung verlangen. Der Veranstalter prüft diesen Antrag im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Eine vollständige Löschung kann ausgeschlossen sein, wenn:
- eine gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflicht besteht (z. B. steuerliche Nachweise),
- die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden,
- ein berechtigtes Interesse des Veranstalters oder der Messestandbetreiber an der Speicherung überwiegt, insbesondere bei Geschäftskunden.
In solchen Fällen wird die Verarbeitung der Daten eingeschränkt, sodass sie nicht weiter genutzt, aber weiterhin gespeichert bleiben. Der Teilnehmer wird über das Ergebnis der Prüfung informiert.
9.7. Kontakt für Datenschutzanfragen
Fragen zum Datenschutz können an den Veranstalter unter der folgenden E-Mail-Adresse gerichtet werden: info@bauverlag.de
10. Allgemeine Bestimmungen
10.1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
10.2. Diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters, soweit der Teilnehmer nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem an-deren gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Widerrufsbelehrung
Sofern der Teilnehmer an einer Veranstaltung der Bauverlag BV GmbH teilnimmt, die weder seinem gewerblichen noch beruflichem Zweck zugerechnet werden kann, steht ihm als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bei Fernabsatzverträgen folgendes Widerrufsrecht zu; d.h. bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie z.B. Brief, E-Mail, Telefon oder Internet geschlossen wurden.
In den vorgenannten Fällen haben die Teilnehmer das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung zu widerrufen. Das Widerrufsrecht beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer die Bauverlag BV GmbH (Friedrich-Ebert-Str. 62, 33330 Gütersloh, Tel.: 05241 2151 0, Fax: 05241 2151 2999, E-Mail: info@bauverlag.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür kann das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Teilnahmevertrag widerrufen wird, hat die Bauverlag BV GmbH alle Zahlungen, die sie vom Teilnehmer erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Teilnehmer eine andere Art der Lieferung als die vom der Bauverlag BV GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Bauverlag BV GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Teilnehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Bauverlag BV GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 62, 33330 Gütersloh, Fax: 05241 2151 2999,
E Mail: info@bauverlag.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- bestellt am (*)/ erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
__________
(*) Unzutreffendes bitte streichen.
